AGB

§1 Präambel:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die Grundlage für jede Vereinbarung, die die Firma NIERO@net e.K. (im Nachfolgenden Firma genannt) mit ihren Kunden schließt.

§2 Pflichten des Kunden bei der Auftragserteilung:

(1) Der Kunde hat die zur Ausführung des Auftrages nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Dabei wird ihn die Firma auf dessen Bitte kostenlos beraten.
(2) Soll die Firma diese Voraussetzungen selber schaffen, so wird dies gesondert berechnet. Dasselbe gilt, wenn fehlende Voraussetzungen nach Beginn der Auftragsausführung bemerkt werden und durch die Firma geschaffen werden müssen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, seine relevanten Daten vor der Auftragsausführung zu sichern, sofern ihm dies zuzumuten ist. Erfolgt die Datensicherung durch die Firma, so wird dies gesondert berechnet.

§3 Unmöglichkeit und Verzug durch Verschulden des Kunden:

(1) Wird der Firma eine geschuldete Leistung unmöglich, oder liegt ein sonstiger Hinderungsgrund vor und liegt der Grund für die Unmöglichkeit bzw. die Verhinderung in einem Verschulden des Kunden, so hat die Firma das Recht dem Kunden den Ausfall der Arbeitszeit, max. jedoch eine Arbeitsstunde, oder im Falle von Schulungen 80% eines vereinbarten Tagessatzes, in Rechnung zu stellen.
(2) Bittet der Kunde um Vor - Ort - Service und stellt sich die Anfahrt als vom Kunden zu vertreten vergeblich heraus, so wird eine Arbeitsstunde berechnet.

§4 Fälligkeit und Fristen:

(1) Alle Rechnungen der Firma sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzüge, es sei denn, dass etwas Anderes vereinbart wurde.
(2) Grundlage für die anrechenbaren Stunden in den Rechnungen sind ausschließlich die durch den Kunden unterschriebenen Stundenzettel. Einsprüche hat der Kunde sofort bei Unterschrift geltend zu machen. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

§5 Haftung und Gewährleistung:

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.
(2) Die Firma leistet für Mängel nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt Minderung zu verlangen.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Gleiches gilt für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch Fehler oder Nichtleistung der Stromversorgung oder sonstige, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Einwirkungen verursacht werden. Dasselbe gilt für Mängel, die darauf beruhen, dass Fehler, Änderungsnotwendigkeiten und andere, die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen anzeigende Umstände, der Firma vom Kunden nicht umgehend mitgeteilt wurden.
(5) Die Firma haftet für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Kunden durch die schuldhafte Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Firma entstanden sind. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche gelten macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(6) Die Haftung der Firma ist der Höhe nach begrenzt und zwar
a) bei der Vereinbarung monatlicher pauschaler Entgelte auf die Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Beträge,
b) bei Vereinbarung eines einmaligen Entgeltes für eine Leistung auf 50 % der Vertragssumme.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate. Die Verjährung eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.
(8) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(9) Sofern hier nichts Abweichendes geregelt ist, bleibt die Haftung ausgeschlossen.
(10) Der Haftungs- und Gewährleistungsausschluss gilt insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, bzw. bei Reparatur durch den Kunden selber oder nicht autorisierten Personen.
(11) a) Die Firma gibt keine Garantien im Rechtsinne auf Hard- und Software. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
b) Bei der Herstellergarantie ist die Firma lediglich Erfüllungsgehilfe der Hersteller. In diesem Fall ist die Firma an die Herstellergarantien gebunden und hat keinen Einfluss auf die Garantieabwicklung. Insbesondere kann die Firma keine Angaben zur Frist machen, in der der Vorgang erledigt wird. Es besteht auch kein Anspruch auf Erledigung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist.
(12) Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz und die Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sind Vertragsbestandteil.
(13) Die Firma behält sich das Recht vor die Zusammenarbeit mit dem Kunden zu beenden, wenn der Kunde wiederholt gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt. Das betrifft unter anderem die eigenmächtige Benutzung des Administrator - Accounts, Installationen und Veränderungen von Einstellungen ohne vorherige Rücksprache mit der Firma sowie die eigenmächtige Installation von privat genutzten Geräten und Programmen. Die Firma übernimmt auf keinen Fall die Verantwortung für Folgen aus unsachgemäßer Handhabung.

§6 Sonderregelungen bezüglich Kooperationen:

(1) Bezüglich der von Kooperationspartnern der Firma angebotenen Dienstleistungen tritt die Firma ausdrücklich nur als Vertragsmittler auf. Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner der Firma zustande.
(2) Die Firma haftet oder gewährleistet nicht für Vertragsstörungen aus diesen Vereinbarungen.
(3) Diese Regelungen gelten nicht, wenn die Kooperationspartner als Erfüllungsgehilfen oder Vertreter der Firma fungieren.

§7 Sonderregelungen für auftragsnotwendige Warenbestellungen:

(1) Auftragsnotwenige Warenbestellungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu bezahlen, es sei denn, es ist etwas Anderes vereinbart.
(2) Bei Versand geht die Gefahr mit der Ablieferung der Ware beim Frachtführer von der Firma auf den Kunden über.
(3) Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Kunden, Eigentum der Firma.
(4) Lizenzbestimmungen, Gewährleistungsfristen und Vorschriften der jeweiligen Soft- oder Hardwareherstellers werden automatisch Vertragsbestandteil.
(5) Verzögert sich eine Auftragsausführung wegen Verzug oder Unmöglichkeit einer Lieferung, so haftet die Firma nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihr zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, bzw. auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von der Firma zu vertretenden Vertragsverletzung beruht, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Stellt die Firma nach Vertragsabschluß fest, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder aus sonstigen Gründen nicht mehr geliefert werden kann, so ist die Firma berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware bzw. Dienstleistung anzubieten oder zu liefern.
(7) Der Kunde trägt die Kosten für Verpackung und Versand.
(8) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§8 Preise und Angebote:

(1) Angebote sind - auch bezüglich darin genannter Preise - stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Firma behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit im moderaten Rahmen auf Grund von Kostensteigerungen zu erhöhen.
(3) Festpreise für Dienstleistungen sind als solche bezeichnet, für beide Seiten verbindlich und schriftlich zu vereinbaren. Andernfalls gilt §9 entsprechend.

§9 Kostenvoranschläge:

(1) Auf Wunsch des Kunden erstellt die Firma einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Dienstleistungen.
(2) Sind die Dienstleistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (mehr als 15%), wird die Firma den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Die Firma hat in diesem Fall einen Anspruch auf den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht einbegriffenen Aufwendungen.

§10 Sonstiges:

(1) Aufträge gelten erst als erteilt, wenn sie vom Kunden schriftlich oder per e-mail bestätigt wurden.
(2) Für Projekte sind das Pflichten- und Anforderungsheft für beide Seiten verbindlich und Teil des Projektvertrages.
(3) a) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen) wird hiermit bereits widersprochen, es sei denn, die Firma hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
b) Die AGB der Firma gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

§11 Schlussvorschrift:

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Hamburg, 05. Mai 2010

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